Das Geldautomaten-System

Das Geldautomaten-System der deutschen Kreditwirtschaft (Deutsches Geldautomaten-System - DGS) ist ein System, das den Kunden der am DGS angeschlossenen Kreditinstitute Abhebungen mittels einer Debitkarte an Geldautomaten (GA) des DGS ermöglicht.

Den Aufbau und den Betrieb des institutsübergreifenden Systems Geldautomaten haben die kreditwirtschaftlichen Verbände Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. (BVR), Berlin, Bundesverband deutscher Banken e. V. (BdB), Berlin, Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e. V. (VÖB), Berlin, und Deutscher Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV), Berlin, vereinbart.

Die deutschen Kreditinstitute betreiben zur Zeit ca. 54.000 DGS-Geldautomaten. An diesen Geldautomaten werden gemäß den Anforderungen der deutschen Kreditwirtschaft die von den angeschlossenen Instituten emittierten Debitkarten mit dem girocard und/oder dem electronic cash-PINPad-Piktogramm akzeptiert. In der Übergangsphase können diese Karten auch noch das ec electronic cash-Zeichen tragen.

Dem Betreiber des Geldautomaten ist freigestellt, auch die Geldautomatenanwendungen anderer Zahlungssysteme wie MasterCard, VISA, EUFISERV usw. anzubieten. Diese Anwendungen sind nicht Bestandteil des DGS.

Als einheitliche Schnittstelle für die Kommunikation zwischen den am Geldautomaten-System Beteiligten wurden die Technischen Anlagen und Anhänge zum Regelwerk über das deutsche Geldautomaten-System festgelegt. Zum Nachweis der Einhaltung dieser Anforderungen ist ein Zulassungsverfahren zu durchlaufen. Dies beinhaltet einen Konformitätsnachweis, der in einem Funktionstest sowie einer Sicherheitsevaluierung zu erbringen ist. Gegenwärtig werden die Geldautomaten der deutschen Kreditwirtschaft sukzessive von Magnetsreifen auf EMV-Chip-Anwendungen als präferiertes Verfahren umgestellt.